Am 2. August 1273 erhielt Dinslaken die Stadtrechte. Sie wurden durch Graf Dietrich von Kleve erteilt. In einer Urkunde, dem Stadtbrief, wurden die Rechte und Pflichten der Dinslakener Bürger festgelegt. Die
wichtigsten Rechte waren:
- Sie brauchen keinen Landzoll, Marktzoll oder Wasserzoll zahlen.
- Sie brauchen dem Landesherrn (dem Grafen) keine Steuern zahlen.
- Sie dürfen das umliegende Bruchland und die Weiden für ihren Lebensunterhalt frei nutzen.
- Sie dürfen selber einen eigenen Richter wählen.
Als Pflichten wurden genannt:
- Die Bürger müssen selber die Stadt und das Land verteidigen.
- Sie müssen 6 Wochen lang auf eigene Kosten Heeresdienst leisten.
Diese Urkunde wurde mit dem Stadtsiegel beglaubigt (das heutige Stadtwappen). Die Stadtrechte dienten vor allem dazu, viele Menschen nach Dinslaken zu locken, das damals dünn besiedelt war. Schon nach 8 Tagen Probezeit war man ein freier Dinslakener Bürger.
Im Jahr 1478 bekam Dinslaken die Erlaubnis, einmal in der Woche, und zwar am Dienstag, einen Markt abzuhalten.
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